Wer schon
einmal in der Situation
war, seinen Mobilfunkanbieter zu wechseln, der wird sich auch die Frage
gestellt haben, ob er seine Handyrufnummer
mitnehmen kann.
Verwandte, Freunde, Geschäftspartner über eine neue
Rufnummer zu informieren
ist zeitaufwendig und nervig und sehr oft mit Kosten verbunden. Seit
November
2002 ist es auch in Deutschland möglich, bei Anbieterwechsel
seine
Mobilfunknummer mitzunehmen. Aber Achtung: Nicht bei jedem Wechsel ist
dies
möglich. So kann z.B. eine Mobilfunknummer von einem o2
Vertrag nicht auf eine Loop-(Prepaid-)Karte
portiert werden. Vorab immer beim neuen Anbieter nachfragen.
Wo
beantrage ich die Rufnummernmitnahme?
Immer
beim neuen Anbieter. Von diesem erfahren Sie per SMS, zu welchem Datum
Ihre Rufnummer im neuen Netz aktiviert wird. Beabsichtigen Sie eine
Rufnummer
von einer anderen Person zu übernehmen, füllen Sie
das Antragsformular
entsprechend aus.
Prepaid-Nummer
Beim
alten Prepaid-Anbieter ist es notwendig, eine sogenannte
Verzichtserklärung abzugeben. Das ist eine
Einverständniserklärung, dass ein
eventuelles Restguthaben auf der Karte bei Portierung
entfällt. Bitte prüfen
Sie vor Portierung, ob die Registrierungsdaten (Name, Geburtsdatum,
Anschrift)
beim alten und beim neuen Anbieter identisch sind. Haben Sie die
Prepaid-Karte
mit einem Handy als Paket erworben, dann ist das Gerät
für zwei Jahre an diese
Karte gebunden und mit einem SIM-Lock versehen. Wenn Sie innerhalb
dieser zwei
Jahre Ihre Rufnummer exportieren wollen, verlangt der Anbieter
zusätzlich eine
Gebühr für den SIM-Lock-Code, der das Gerät
freischaltet.
Postpaid-Nummer
Die
Portierung einer Vertragsnummer ist nur möglich, wenn dieser
Vertrag
fristgerecht gekündigt ist, eine vorzeitige Freigabe der
Rufnummer ist
ausgeschlossen. Ein Import beim neuen Anbieter kann 3 Monate vor bis
max. 4
Wochen nach Deaktivierung Ihres alten Vertrages beantragt werden.
Für einen
nahtlosen Übergang ist es empfehlenswert, den Antrag mind. 10
Tage vor
Deaktivierung des alten Vertrages zu stellen. Hinweis: Portierungen
werden nur
an Werktagen bearbeitet.
Mobile
Festnetznummer
Einige
Mobilfunkanbieter bieten Ihren Kunden örtlich begrenzte
Erreichbarkeit
auf einer virtuellen Festnetznummer an. Diese Festnetznummer ist neben
der
Mobilfunknummer ebenfalls Bestandteil des Mobilfunkvertrages und kann
auf einen
vergleichbaren Vertrag portiert werden.
Festnetznummer
Generell
ist es möglich, eine Festnetznummer zu einem Mobilfunkvertrag
mit
einer virtuellen Festnetznummer zu portieren. Hierbei ist zu beachten,
dass der
Vertrag bei Ihrem Festnetzanbieter nicht selbst gekündigt
wird. Die Mitnahme
beantragen Sie beim Mobilfunkanbieter, der sich um alles Weitere
kümmert und
Sie informiert.
Kosten
Die
Kosten erfahren Sie von Ihrem alten Anbieter und bewegen sich zwischen
20
und 31 EUR. Die Abrechnung erfolgt bei Prepaid-Kunden über das
Kartenguthaben,
bei Postpaid-Kunden mit der letzten Mobilfunkrechnung.




